Allgemeine Geschäftsbedingungen

zwischen

dir als "Nutzer" (Drop-in-Pässe) oder als "Mitglied" (Monatstarife)

und

CO-WORKING by RConsult.biz GmbH
Raiffeisenstraße 12 (Haus C1)
31275 Lehrte-Ahlten
als „Betreiber“

1. Vertragsgegenstand

Jeder Nutzer/ jedes Mitglied ist berechtigt, einen Platz, welchen er nach Verfügbarkeit und Belegung in den Räumlichkeiten des Betreibers in der Raiffeisenstraße 12, Haus C1, frei wählen kann, als Arbeitsplatz zu nutzen. Ein Anspruch auf einen expliziten Platz besteht zunächst nicht. Der Betreiber wird vielmehr verschieden geartete Plätze vorhalten, welche die Mitglieder sich entsprechend „first come, first serve“ frei wählen können. Je nach Tarifwahl und Verfügbarkeit kann auch ein fester Arbeitsplatz oder ein kompletter Büroraum gebucht werden.

Dem Nutzer/ dem Mitglied ist bekannt, dass es in Ausnahmefällen zu Überbelegungen der Arbeitsplätze kommen kann und kein Anspruch auf einen freien Arbeitsplatz zu einer bestimmten Uhrzeit während der Öffnungszeiten der Raiffeisenstraße 12, Lehrte besteht.

Der Betreiber gestattet dem Mitglied einen Zugang zu den Räumlichkeiten von Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr. An Wochenenden sowie gesetzlichen Feiertagen bleibt der CO-WORKING SPACE geschlossen. 

Alle Preise und Tarife sowie optionale Zusatzleistungen sind unter  https://coworking-lehrte.de/Tarife einzusehen.

2. Nutzungszweck

Die Nutzung erfolgt zur Abarbeitung eines bestimmten Arbeitspensums, zum Programmieren, Diskutieren, kreativen Arbeiten an Projekten u.v.m. Die Arbeitsplätze sind nach Nutzung komplett zu räumen und in einem Zustand zu hinterlassen, dass nachfolgende Mitglieder diese nutzen können.

3. Laufzeit

Die Nutzung/ Mitgliedschaft beginnt mit Annahme dieses Vertrages.

Die Nutzung ist zeitlich begrenzt, die Mitgliedschaft läuft auf unbestimmte Zeit. Sie kann nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit (abhängig vom gebuchten Tarif) von beiden Vertragsparteien jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.

Kommen die Mitglieder mit der Zahlung der Beiträge zweimal hintereinander in Verzug, ist der Betreiber zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt. Verzug tritt ein, sofern die Zahlung per SEPA Firmenlastschrift eine Rücklastschrift zur Folge hat oder bei Überweisungen die Zahlung drei Banktage nach den benannten Zahlungsterminen eingeht.

Die Kündigung der Mitgliedschaft hat schriftlich zu erfolgen. Spätestens am letzten Tag der laufenden Mitgliedschaft muss das Mitglied den ihm ausgehändigten Transponder zurückgeben. Wird der Transponder nicht zurückgegeben, wird hierfür eine Gebühr von 50,00 EUR erhoben.

Der Betreiber behält sich ausdrücklich vor, bei Verzug der Beitragszahlung oder bei erheblichen Verstößen gegen die Hausordnung den Transponder der Mitglieder und damit den Zugang zu den Räumlichkeiten zu sperren. Ein Anspruch auf Rückzahlung des Beitrags besteht für derartige Zeiträume ausdrücklich nicht.

4. Tarife

Die aktuell gültigen Preise und Tarife können jederzeit unter https://coworking-lehrte.de/tarife eingesehen werden.

5. Haftung des Betreibers

Der Betreiber haftet bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, des Eigentums oder des Vermögens des Mitglieds, die ein bei Abschluss des Miet-vertrages vorhandener oder angelegter Sachmangel des Mietobjektes verursacht, nicht, es sei denn, ihn trifft ein Verschulden oder er beseitigt den Mangel nach Kenntnis nicht unverzüglich und dem Mitglied entsteht hierdurch ein Schaden.

Der Betreiber übernimmt keine Haftung bei Schäden oder Verlust von Gegenständen in den Räumen des Betreibers. Hiervon ausgenommen ist die Haftung für vorsätzliche und grob fahrlässige Schädigung. Jedes Mitglied ist selbst für eigene Gegenstände verantwortlich. Ihm obliegt es, sein Eigentum ausreichend zu versichern und vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen. Soweit eine Haftung des Betreibers für Vermögens- oder Personenschäden gegenüber einem oder mehreren Mitgliedern besteht und nicht auf einer vorsätzlichen oder unerlaubten Handlung beruht, ist die Haftung auf 10.000,00 EUR je Mitglied begrenzt. Entsteht der Schadensersatzanspruch durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches schadenverursachendes Ereignis gegenüber mehreren Mitgliedern und beruht dies nicht auf einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung, so ist die Schadensersatzpflicht unbeschadet des Vorstehenden in der Summe auf 500.000,00 EUR begrenzt. Übersteigen die Ansprüche mehrerer Mitglieder diese Höchstgrenze, so wird der Anspruch des einzelnen Mitglieds in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstsumme steht. Die vorstehende Haftungs-begrenzung gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz desjenigen Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadensersatz entsteht. Das Haftungslimit versteht sich einschließlich sämtlicher außergerichtlicher und gerichtlicher Kosten.

Bei einfach fahrlässigen Vertragsverletzungen haftet der Betreiber nur, wenn es sich um eine für die Vertragsdurchführung wesentliche Pflicht handelt.

Etwaige behauptete Ansprüche sind unverzüglich gegenüber dem Betreiber geltend zu machen. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

6. Haftung des Mitglieds

Das Mitglied haftet für alle selbst verursachten Schäden an Räumen, Ausstattung und vom Betreiber geliehenen oder überlassenen Gegenständen in voller Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Dies gilt auch im Falle des Verlustes, der Beschädigung durch Dritte oder des Diebstals eines Gegenstandes, der dem Mitglied vom Betreiber geliehen oder überlassen wurde. Das Mitglied haftet auch für alle Folgeschäden, die durch Ausfall oder Beeinträchtigung des Betriebs oder einer Sache des Betreibers entstehen.

7. Veränderung der Räumlichkeiten

Die Mitglieder sind nicht zur Veränderung der Räumlichkeiten berechtigt.

8. Minderung

Eine Minderung des Beitrags ist ausgeschlossen. Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung bleiben unberührt.

9. Übertragung der Nutzungserlaubnis

Eine Übertragung der Nutzungserlaubnis und damit auch eine Weitergabe des elektronischen Transponders durch die Mitglieder an Dritte wird ausdrücklich untersagt.

10. Hausordnung

Die Nutzer/ Mitglieder verpflichten sich zur Einhaltung der Hausordnung. Diese hat der Nutzer/ das Mitglied mit Unterzeichnung zur Kenntnis genommen. Die Hausordnung ist unter https://coworking-lehrte.de/hausordnung einzusehen.

11. Datenschutz / Datenerfassung

Die Mitglieder gestatten dem Betreiber die Speicherung ihrer Daten zum Zwecke der Verwaltung des Mietverhältnisses, der VoIP Telefonie, der LAN und WLAN Zugänge, der Abrechnungs- und Buchungssysteme des Betreibers, sowie der elektronischen Transponder.

Das monatliche Datenvolumen der Internetverbindung, der Stromverbrauch und die Druckernutzung des Mitglieds darf vom Betreiber erfasst und gespeichert werden. Bei einem übermäßigen Verbrauch wird das Mitglied rechtzeitig darauf hingewiesen. Dem Mitglied können entstehende Zusatzkosten in Rechnung gestellt werden.

Die Videoaufnahmen der Überwachungsanlage, Internetprotokolle, Anwesenheitsprotokolle, Zutrittsprotokolle werden erfasst und gespeichert.

12. Nutzungseinschränkung

In unregelmäßigen Abständen können Veranstaltungen des Betreibers stattfinden, während derer Einrichtungen nicht oder eingeschränkt zur Verfügung stehen. Der Veranstaltungstermin wird mindestens 2 Wochen im Voraus bekannt gegeben. Ansprüche wegen der verkürzten Öffnungszeit hat das Mitglied nicht. Das Mitglied ist verpflichtet alle eigenen Gegenstände aus den betroffenen Bereichen zu entfernen.

13. Mitwirkungspflicht

Der Nutzer/ das Mitglied prüft vor Beginn seiner Nutzung die Ordnungsmäßigkeit der Ausstattung. Mit Beginn der Nutzung ist deren Funktionsfähigkeit anerkannt.

Der Arbeitsplatz darf nur durch den Nutzer/ das Mitglied und für den angegebenen Zweck genutzt werden.

Jedes Mitglied verpflichtet sich, wenn es als letztes die Räume des Betreibers verlässt, folgende Maßnahmen durchzuführen:

  • Schließen aller Fenster
  • Löschen aller Lichter
  • Schließen der Bürotür

Der Verlust eines Transponders ist unverzüglich dem Betreiber zu melden. Das Mitglied verpflichtet sich zur Zahlung aller daraus entstehenden Schäden.

14. Internetzugang

Der Nutzer/ das Mitglied verpflichtet sich, den Internetzugang nicht missbräuchlich zu nutzen. Der Betreiber sichert eine bestimmte Qualität der Internetverbindung nicht zu.

Der Nutzer/ das Mitglied hat sämtliche nationalen und internationalen Urheberrechte zu achten. Bei Verstoß gegen Urheberrechte haftet der Nutzer/ das Mitglied allein. Soweit der Betreiber hierfür in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Nutzer/ das Mitglied, den Betreiber von diesen Forderungen auf erstes Anfordern unverzüglich freizustellen. Auf eine Berechtigung der gegen den Betreiber geltend gemachten Ansprüche dem Grunde und zur Höhe nach kommt es nicht an. Diese Einwendungen kann der Nutzer/ das Mitglied nur gegenüber dem Anspruchsteller geltend machen.

Es obliegt dem Nutzer/ Mitglied allein, gegen alle Arten von Datenverlust, Übermittlungsfehlern, Betriebsstörungen usw. Vorkehrungen zu treffen. Ebenso obliegt es dem Nutzer/ Mitglied, geeignete Sicherungs- und Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen.

Der Betreiber gewährt dem Mitglied Zugang zum Internet und stellt die Verbindung her. Die über das Internet abrufbaren Inhalte werden nicht vom Betreiber, sondern von Dritten angeboten. Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung und Haftung für die Rechtmäßigkeit und Qualität der von Dritten angebotenen und vom Nutzer/ Mitglied abgerufenen Inhalte und Dienste sowie deren Verwendung durch das Mitglied. Der Betreiber haftet nicht für die Nutzung bzw. den Download schadhafter oder schadenverursachender Dateien. Etwa anfallende Nutzungsentgelte sind vom Mitglied zu zahlen. Das Mitglied ist nicht befugt, den Betreiber im Außenverhältnis zu verpflichten.

Der Betreiber weist das Mitglied daraufhin, dass im Internet Missbrauch durch andere Nutzer möglich ist und Dateien verwendet werden können, das Computersystem des Mitglieds sowie die Sicherheit seiner Daten zu gefährden. Der Betreiber übernimmt daher keine Haftung für Schäden, die durch die Nutzung des Internets entstehen. Hiervon ausgenommen ist die Haftung für vorsätzliche oder grob fahrlässige Schädigungen. Die Leistungen des Betreibers entbinden das Mitglied nicht von seiner Pflicht, die üblichen und anerkannten Sicherheitsstandards einzuhalten, wie z. B. die Verwendung von regelmäßig aktualisierten Anti-Viren- und Warn-Programmen, Plausibilitätsprüfung bei eingehenden Daten, regelmäßige Datensicherung sowie regelmäßige Änderung von Passwörtern sowie eine übliche Zugangskontrolle.

15. Leistungsstörungen

Leistungsstörungen hat das Mitglied dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen. Der Betreiber wird die Störungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich beseitigen. Der Betreiber verpflichtet sich dazu, mit der Beseitigung binnen eines Werktages zu beginnen.